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Aktuelles
Terminübersicht
Auf dieser Seite können Sie alle zurückliegenden Neuigkeiten / Termine nachlesen:
Alle Neuigkeiten in der Übersicht
Termine 2012
Trauergesprächskreis
in den Monaten Januar - Juni 2012:
Trauergesprächskreis: Donnerstag`s immer von 18.30 - 20.30 Uhr
12. Januar, 16. Februar, 15. März, 12. April, 17. Mai, 14. Juni
Meditativer Tanzkreis
Termine für unseren Meditaitiven Tanzkreis im DRK Heim,
Königsholz 1a, 59199 Bönen:
22. März um 18.00 Uhr
12. April um 15.30 Uhr
24. Mai um 18.00 Uhr
21. Juni um 18.00 Uhr
Wir bitten um Voranmeldung bei unserem Bestattungshaus.
Bei guten Bestattern ist der Kunde König
Pressinformation von Aeternitas, Herr Alexander Helbach, Tel. 0 22 44 / 92 53 85, E-Mail: alexander.helbach@aeternitas.de, Internet: www.aeternitas.de
Der letzte Abschied lässt sich nicht wiederholen. Deshalb sollten
Kunden bei der Auswahl des Bestatters auf die Qualität von
Dienstleistungen und Produkten achten, bevor sie Preise vergleichen. Ein
guter Bestatter muss umfassend beraten, individuelle Wünsche erfüllen
und mit Kosten und Leistungen transparent umgehen. Mit Hilfe von
Qualitätssiegeln können die Kunden den passenden Anbieter finden.
Bönen
/ Hamm 26. Januar 2012 – Menschen auf der Suche nach einem Bestatter
sind häufig ratlos, wie sie den passenden Anbieter finden können. Viele
machen den Fehler, übereilt den erstbesten oder den billigsten Bestatter
zu wählen. Nach der Bestattung sind sie enttäuscht. Sie fühlen sich
schlecht beraten, der Ablauf entsprach nicht ihren Wünschen oder der
Preis liegt weit über dem, was sie erwartet haben. Bei einer Bestattung
sind Umtausch oder Nachbesserungen jedoch naturgemäß ausgeschlossen.
Qualitätssiegel
wie das der Verbraucherinitiative Aeternitas geben den Kunden im
Vorfeld Orientierung. Der gemeinnützige Verein fordert von Bestattern
unter anderem, die Kunden umfassend und individuell zu beraten und ihnen
detaillierte, schriftliche Kostenvoranschläge auszuhändigen. Des
Weiteren sollten Bestatter ausgebildete Fachkräfte beschäftigen und ihre
Preise offen auszeichnen. Umgesetzt werden diese und weitere
Qualitätskriterien im Netzwerk „Qualifizierter Bestatter“, dessen
Mitglieder das Aeternitas-Qualitätssiegel tragen dürfen. Unter
www.gute-bestatter.de können die Besucher der Internetseite bequem von
zuhause aus nach dem passenden, qualifizierten Bestatter in ihrer Nähe
suchen.
Das Bestattungshaus Martin Schulte aus Bönen hat
sich dem Netzwerk „Qualifizierter Bestatter“ angeschlossen. „Wir wollen
die Kunden mit guter Qualität und vertrauensvoller Arbeit überzeugen“,
erklärt der Bestattermeister und Thanatologe Martin Schulte ihre Wünsche
stehen im Mittelpunkt“. Kunden können den Betrieb am Netzwerk-Logo
erkennen, das sie auf einer Urkunde und auf Aufstellern in den
Verkaufsräumen des Bestatters wiederfinden.
Dass die
Netzwerkbetriebe die Kriterien auch einhalten, überwachen in der
Hauptsache drei Instanzen: Da ist zum einen der Kunde, der sich bei
Aeternitas bei Verstößen beschweren und das Formular „Kundenbewertung“
ausfüllen kann. Zum anderen hat Aeternitas den Anspruch, jedes Problem
zu lösen, das ein Betroffener im Zusammenhang mit dem Netzwerk meldet.
Darüber hinaus wachen die am Netzwerk beteiligten Betriebe selbst über
die gemeinsamen Qualitätsansprüche, weil sie einem Netzwerk ohne
„schwarze Schafe“ angehören wollen. Für eventuell auftretende Probleme
akzeptieren die Netzwerk-Betriebe Aeternitas als unabhängigen
Vermittler.
Bestattungskosten steuerlich absetzbar?
Bestattungskosten können angerechnet werden, wenn...
Ausgaben für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, sofern sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können, unmittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängen und zwangsläufig sind. Mangels Zwangsläufigkeit scheiden beispielsweise Aufwendungen für Traueressen oder Trauerkleidung aus.
Sind Beerdigungskosten dem Grunde nach zwangsläufig, können Sie nur insoweit als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, als sie einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
Hinweis: Die Finanzverwaltung erkennt Beerdigungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2003 noch als angemessen an, wenn sie nicht mehr als 7500 EUR (einschließlich Grabstein) betragen. Dieser Betrag ist um Versicherungs- und sonstige Drittleistungen zu kürzen.
Quelle: FG Köln, Urteil vom 29.9.2010 Az. 12 K 784/09
Neueröffnung ein gelungener Auftakt
Die Neueröffnung der Abschiednahmeräume in Drensteinfurt war ein gelungener Auftakt.
Nach der Einsegnung durch Herrn Pfarrer Hembrock und Frau Pastorin Heger nutzten zahlreiche "Steffeter" die Gelegenheit sich in den neu gestalteten Räumen des Bestattungshauses zu informieren.
In zahlreichen Gesprächen stand Martin Schulte mit seinem Team den Besuchern Rede und Antwort rund um das Thema Aufbahrung, Trauerfeier, Beerdigung bis hin zur Grabpflege und Bestattungsvorsorge.
Einsegnung der neuen Abschiednahmeräume am 12. März 2011
In Drensteinfurt wollen wir die offizielle Einweihung und Einsegnung der neuen Abschiednahmeräume und unsers Beratungsbüros am 12. März 2011 feiern. Um 10.00 Uhr laden wir alle Interessierten ein, sich ein Bild von unseren neuen Abschiedsräumen in Drensteinfurt, Mühlenstraße 3 zu verschaffen.
In privater Atmosphäre haben nun Angehörige Zeit und Raum sich von ihren lieben Verstorbenen in aller Ruhe - wann immer Sie wollen- zu verabschieden.
10.00 Uhr Einsegnung
anschließend Besichtigung und Imbiß / Umtrunk.
Neben Informationen zu Traditionellen und modernen Bestattungsformen bei
Erd-Feuer-Seebestattung,
sowie Friedwald - Traueroase - Thanatologie & Embalming, Diamantbestattung, Hausaufbahrungen und Totenmasken stehen wir an diesem Tage auch für Fragen zum Thema Vorsorge und Bestattungsregelung selbstverständlich zur Verfügung.
Wir würden uns freuen Sie an diesem Tage bei uns begrüßen zu dürfen!
Neue private Abschiednahmeräume in Drensteinfurt
Ab Dezember 2010 soll es in Drensteinfurt möglich sein private Abschiednahmeräume zu nutzen.
Dazu wurden im November 2010 neue Räume in Drensteinfurt angemietet.
In der Mühlenstraße 3 -nahe dem Marktplatz- soll Angehörigen und Trauernden die Möglichkeit geboten werden, in für Drensteinfurt "ersten privaten Abschiednahmeräumen" jederzeit ungezwungen in harmonischer Atmosphäre Abschied zu nehmen.
Die Fertigstellung dieser Räume ist für Dezember 2010 / Januar 2011 geplant.
Das behördliche Einvernehmen der Stadt Drensteinfurt erfolgte in der Ausschusssitzung am 31. Januar 2011. Um diese Räumlichkeiten einzurichten und nutzen zu können, wartet Martin Schulte nun nur noch auf die Nutzungsänderungsgenehmigung durch den Kreis Warendorf.
Die Bedenken von einigen Mitbürgern konnte Rechnung getragen werden und einigte sich auf diesen Standort. - siehe auch: http://www.westfaelische-nachrichten.de/lokales/kreis_warendorf/drensteinfurt/1430023_Bedenken_gegen_Bestatter_am_Markt.html
Leichen im Keller.... Billigbestatter im Visier
Bericht von der Welt am Sonntag: 17.10.2010
Von Dirk Banse und Lucas Wiegelmann
Interaktiver Abend über Tod und Sterben
Die Neuapostolische Kirche Bönen-West lädt ein zu einem Vortragsabend mit Tabuthemen ein.
Am Freitag , 3. September 2010 finden mehrere Vorträgwe und Veranstaltungen in der Neuapostolischen Kirche Bönen-West, Friedhofstraße statt.
Beginn ist um 18.30 Uhr mit dem Vortrag des Bestattermeister Martin Schulte zum Thema:
Warum Patiententestament ?
Warum Vorsorgevollmacht ?
Warum Bestattungsvorsorge ?.
Anschließend wird sich ein Vortrag zum Thema Sterbebegleitung und Trauerbewältigung.
Zum Thema Nahtoderfahrungen, Phasen des Sterbens sind Ausstellungen vorbereitet.
Wir freuen uns über ihr Erscheinen!
Vertrauen auf Angaben des Bestatters schützt nicht von Gebührenforderungen des Friedhofs
Vertrauen auf Angaben des Bestatters schützt nicht von Gebührenforderungen des Friedhofs
VG Saarlouis: Ein Bestattungsunternehmer gehört zum Rechtskreis der Hinterbliebenen
Der beauftragte Bestatter handelt gegenüber der Friedhofsverwaltung zumeist im Namen seines Kunden, der eine Bestattung wünscht. Handelt er auch als Vermittler zwischen den ihn beauftragenden Hinterbliebenen und dem Friedhof, auf dem das Begräbnis stattfinden soll, so ist er dennoch dem Rechtskreis seines Kunden zugehörig.
So urteilte auch das VG Saarlouis in einem Gerichtsbescheid vom 23.04.2010. Dort wehrte sich der Hinterbliebene gegen einen Bescheid über die festgesetzten Friedhofsgebühren. Im Rahmen der Beauftragung hatte der Bestattungsunternehmer dem Kläger wohl zugesichert hat, dass das Sozialamt die Beerdigungskosten in jedem Fall übernehmen werde. Die Erklärung sei, so die saarländischen Richter, nicht der Friedhofsverwaltung zuzurechnen. Der Bestatter gehöre nicht zum Rechtskreis der gemeindlichen Friedhofs- bzw. Bestattungseinrichtung, sondern zu demjenigen der Friedhofsbenutzer; diese bedienten sich dieser Gewerbetreibenden zur Erledigung ihrer Angelegenheiten. Dem Bestattungsunternehmer gegenüber abgegebene Erklärungen wirkten daher weder unmittelbar gegen die gemeindliche Friedhofs- und Bestattungseinrichtung noch könnten von ihm abgegebene Erklärungen dieser unmittelbar zugerechnet werden.
Der Bestattungsunternehmer sei weder Empfangsbote noch passiver Stellvertreter der gemeindlichen Friedhofs- bzw. Bestattungseinrichtung.
Der Bestatter aber habe im entschiedenen Fall wirksam für seinen Kunden den die Gebührenpflicht auslösenden Bestattungsauftrag gegenüber dem Friedhofsbetrieb erteilt.
Public viewing......??
Manchmal ist es einfach zu blöd, für ein sehr gut handhabbares und kurzes englisches Wort, nach einer deutschen Übersetzung zu suchen. Dann verwendet man solche Begriffe auch. Im Gegensatz zu den Sprachnazis, die sich über jegliche unbedeutende Verwendung nichtdeutscher Begriffe stets großartig künstlich aufregen, sehe ich die Sache eher etwas pragmatischer.
Aber manchmal stößt es auch unter umständen sauer auf, wenn diese Bäckerei an der Ecke jetzt ein "Back & Cook Outlet" ist oder der Friseur keine Haarschnitte mehr anpreist sondern seinen "Cut Service".
Manchmal scheinen die Deutschen erst dann glücklich zu sein, wenn sie eine möglichst englisch klingende Bezeichnung für einen Gegenstand gefunden haben. "Handy" wäre so ein Beispiel.
Sicher, ab und zu ist es auch besser, einen fremden Begriff zu nehmen: Motor ist wirklich griffiger als "Zerknalltreibling".
Warum man aber ausgerechnet die öffentliche Vorführung oder öffentliche Übertragung der Fußballspiele jetzt "public viewing" nennt, ist einerseits fraglich und löst bei englischsprachigen Menschen andererseits völlig befremdliche Assoziationen aus.
Denn mit visitation oder public viewing ist vor allem in den Vereinigten Staaten die Aufbahrung eines Verstorbenen zur Abschiednahme gemeint.![]()
Todesfall im Urlaubsort
Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland verstirbt, entspricht es den internationalen Gepflogenheiten, dass die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die deutsche Vertretungsbehörde - die deutsche Botschaft bzw. das Konsulat - melden, welche dann ggf. die Verständigung der nächststehenden Angehörigen in die Wege leitet.
Eine Leichenüberführung aus dem Ausland ist mit hohen Kosten verbunden und ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass diese Kosten auch gedeckt sind. Eine vor Reiseantritt abzuschließende Reiseversicherung beinhaltet meist NICHT die Deckung von Überführungskosten im Todesfall. Bitte informieren Sie sich bei den Versicherungsanbietern. Ist kein Versicherungsschutz gegeben, müssen die Angehörigen für die Überführungskosten selbst aufkommen.
Sprechen Sie uns an! Wir Informieren Sie über kostengünstige Möglichkeiten der Absicherung.
Bevor es zu spät ist!
Kinderhozpitztag Einladung - Trauer um verstorbene Kinder
Vorankündigung
„Aus der Trauer wächst die Kraft“
Trauer um verstorbene Kinder
Samstag, 2. Oktober 2010,
Schloss Westerholt, Freckenhorst bei Warendorf
ca. 10 Uhr bis 17 Uhr
Liebe Interessierte, liebes Fachpublikum,
die Bundesstiftung Kinderhospiz veranstaltet in Zusammenarbeit mit FriedWald einen Informationstag zum Thema „Trauer um Kinder“ aus der Sicht von Angehörigen und Fachkräften.
Was passiert mit den Menschen, die nach einem Todesfall zurück bleiben?
Was passiert mit den Kindern, deren Bruder oder Schwester gestorben ist?
Ist Trost möglich? Ist Schmerz vergänglich?
Die Veranstaltung wendet sich an all diejenigen, die sich beruflich oder privat mit dem Tod von Kindern und mit deren Angehörigen beschäftigen.
Unser Programm umfasst Vorträge von Expertinnen und Experten, aber auch Erlebnisberichte von Betroffenen. In den Pausen gibt es die Möglichkeit zum Austausch, und für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Im nahegelegenen FriedWald Münsterland bietet unser Gastgeber, Friedrich Graf Westerholt, Führungen an. Ein Informationsstand des Kinderhospizes Königskinder in Telgte bietet Einblick in die vielfältigen Angebote des Kinderhospizvereins, und im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Arbeit des Kinderhospizes kennen zu lernen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich beteiligen möchten. Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung und senden Sie die Vorankündigung auch an interessierte Personen weiter. Die Veranstaltung ist kostenfrei, aber die Plätze sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Das ausführliche Programm folgt in Kürze.
Herzliche Grüße
Vorstand
Bundesstiftung Kinderhospiz
"Abzocke" von Hinterbliebenen im Internet
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus dem Fachverband der Standesbeamten und Standesbeamtinnen erreicht uns die Nachricht, dass in letzter Zeit häufig Hinterbliebene von einer Firma mit der Bezeichnung Öffentliches Sterberegister, Postfach 211003, 67010 Ludwigshafen, Post bekommen.
Die Firma "bietet an" die Eintragung des Todes des Angehörigen in einem "öffentlichen Sterberegister" . Dieses "Angebot" soll aber so formuliert sein, dass es auch als Verpflichtung mißverstanden werden kann.
Dazu wird den Hinterbliebenen mit einem Fragebogen zu den persönlichen Daten des Verstorbenen ein Überweisungsträger übersandt .
Für die Eintragung in das "öffentliche Sterberegister" wird ein Betrag in Höhe von 89,65 € verlangt.
Das "öffentliche Sterberegister" der Fa. eudistri UG , Hans Sachs Str. 7, 67061 Ludwigshafen, findet sich auf folgender Internetseite.
http://www.xn--ffentliches-sterberegister-bvc.de/
Dies ist ein verurteilenswerter Versuch, den Hinterbliebenen unter Vortäuschung einer personenstandsrechtlichen Einrichtung, die es in dieser Form nicht gibt, Geld aus der Tasche zu ziehen. Viele Menschen sind nicht in der Lage, diese dubiosen Anbieter von den zuständigen Behörden, in diesem Fall den Standesämtern zu unterscheiden.
Für die Menschen, die den Wunsch haben, einen Sterbefall auch im Internet bekannt zu geben, gibt es in unserer Region z.B. das Angebot des WA unter http://westfalen.trauer.de/ . Dort ist die Veröffentlichung auf der Internetseite im Preis der Sterbeanzeige in der Zeitung inbegriffen .
Sollte sich jemand bei Ihnen nach diesem Sachverhalt erkundigen, warnen Sie bitte Ihre Kunden vor dem Anbieter.
Warnungen finden sich aber erfreulicherweise auch schon im Intenet.
http://antiabzockenet.blogspot.com/2010/03/dreiste-abzocke-hinterbliebenen-uber.html
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Morscheck
Standesamt Hamm
Tel. 02381/17-9160
Fax 02381/17-109160
Mail morschecke@stadt.hamm.de
Teure Dienste – Was kosten die 0180er-Nummern
Teure Dienste – Was kosten die 0180er-Nummern
Die Service-Dienste-Rufnummern beginnen immer mit den Ziffern 0180, gefolgt von einer fünften Vorwahlnummer. Dabei macht die Nummer hinter der 0180 die jeweilige Höhe des Tarifs aus den deutschen Festnetzen deutlich:
0180-1 kostet aus dem deutschen Festnetz immer 3,9 Cent/Minute.
0180-2 kostet aus dem deutschen Festnetz immer 6,0 Cent/Anruf.
0180-3 kostet aus dem deutschen Festnetz immer 9,0 Cent/Minute.
0180-4 kostet aus dem deutschen Festnetz immer 20,0 Cent/Anruf.
0180-5 kostet aus dem deutschen Festnetz immer 14,0 Cent/Minute
Telefon-Flatrates schützen nicht vor diesen Kosten. Anrufe zu 0180er-Nummern müssen immer gesondert bezahlt werden!
Hinter diesen Rufnummern verbergen sich zumeist Bestell-, Service- oder Kunden-Hotlines von Unternehmen. Das Positive dieser Nummern: Das Unternehmen ist bundesweit unter einer einheitlichen Nummer und einem einheitlichen Festnetz-Tarif zu erreichen. Das Negative: 0180er-Nummern kosten wesentlich mehr als normale Orts- und Ferngespräche.
Was viele Anrufer nicht wissen: Aus den Mobilfunknetzen sind Anrufe bei 0180er-Nummern deutlich teurer. Vom Vertragshandy z.B. kann man oft das drei bis fünffache bezahlen, in Einzelfällen sogar noch mehr, wie die folgende Übersicht zeigt:
0180-1 kostet vom Vertragshandy bis zu 100 Cent/1 € pro Minute
0180-2 kostet vom Vertragshandy bis zu 100 Cent/1 € pro Minute
0180-3 kostet vom Vertragshandy bis zu 100 Cent/1 € pro Minute
0180-4 kostet vom Vertragshandy bis zu 100 Cent/1 € pro Minute
0180-5 kostet vom Vertragshandy bis zu 100 Cent/1 € pro Minute
Preisangabe ist Pflicht: Die Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, neben ihren Service-Dienste-Rufnummern stets den Festnetz-Preis mit anzugeben, mit der zusätzlichen Bemerkung, dass der Mobilfunkpreis ggf. abweichen kann. Das tut er gegenwärtig kräftig, - und zwar nach oben!
Problematisch ist bei den meistern dieser Anrufe die fehlende Preisansage! Da die Preise müssen zu Beginn des Telefonats nicht angesagt werden kann der Anrufer daher nur schwer einschätzen, wie teuer ihn der Anruf letztendlich zu stehen kommt. Dies ist dann besonders ärgerlich, wenn die Verbraucher beim Anruf dieser Nummern etwa in eine Warteschleife mit Musik geschickt werden oder eine Bandansage sie sprachgesteuert durch ein umständliches Menü führt – denn mit der längeren Anrufsdauer steigen auch die Kosten
Harald H. Glöde
Bericht in der WAZ zur Durchführung von Sozialamtsbestattung
Sozialbestattungen: Kein Geld für die letzte Reise
Ein Interesanter Artikel unter:
Frühchengrabstelle "Sternenkinder" auf dem ev. Friedhof Hamm Norden, An der Johanneskirche
Auf Initiative unseres Bestattungshauses wurde auf dem ev. Friedhof Hamm Norden an der Johanneskirche im Januar 2010 eine Früchchengrabstelle (für Todgeburten unter 500gr.) eingerichtet. Dank der Mithilfe des Presbyteriums, des Friehofsgärtners Norbert Bußmann und von Pfarrer Frank Millrath wird diese Grabstelle allen Eltern aus der Kirchengemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Betstattung der "Sternenkinder" erfolgt indiwiduell!
Aufgrund eigener persönlicher Erfahrungen wird der Leistungsumpfang des Bestattungshauses für diese "Sternenkinderbestattung" durch uns KOSTENLOS erbracht.
Unter Einbindung der Familie können eigene "Särge" für die Bestattung erstellt werden.
So entstehen den Eltern beim Verlust eines "Sternenkindes" zumindest kein finanzieller Verlust.
Seit 2005 ist ein solches "Sternenkindergrab" bereits auf dem ev. Friedhof Bönen, Lenningser Straße errichtet!
Weltgedenktag für Verstorbene Kinder
Kinderhospizverein Hamm-Unna e.V., Evangelischer Kirchenkreis Unna und Dekanat Unna
Ökumenischer Gedenkgottesdienst zum Weltgedenktag für Verstorbene Kinder
Sonntag, 13. Dezember 2009, um 15:00 Uhr im Evangelischen Gemeindezentrum Jona-Haus, Eichenstraße 1, 59423 Unna.
"Eingeladen sind alle, die eines verstorbenen Kindes gedenken möchten,
seien es Töchter, Söhne, Enkel, Brüder, Schwestern, Freundinnen, Freunde ..."
Anschließend herzliche Einladung zu Tee, Kaffee und Gebäck
Diese neue Internetseite ist für Sie im Netz
Seit Dezember 2009 haben wir für Sie eine neue Internetseite ins www gestellt.
Die neue Technik soll es uns ermöglichen, unsere Kunden und Interessenten zeitnah mit neuen Informationen rund um das Tabuthema Tod zu versorgen. Nach einer Einarbeitungsphase werden wir ab Januar 2010 Seite für Seite für Sie vervollständigen.



